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Art und Umfang der anwaltlichen Leistung richtet sich allgemein nach dem Auftrag des Mandanten. Dies ist auch bei der hier angebotenen Dienstleistung als Strafverteidiger im Internet nicht anders.

Die anwaltliche Tätigkeit kann die Beantwortung einer einfachen rechtlichen Frage zum Gegenstand haben, manchmal auch ein rechtliches Gutachten erfordern.

Im Strafverfahren wird sie jedoch im Regelfall eine Strafverteidigung beinhalten.

Einzelne Tätigkeiten:

    1. Beantwortung einer Frage
    2. Erstellen eines Gutachtens
    3. Erstberatung
    4. (Weitere) Beratung
    5. Sonstige Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren
    6. Strafverteidigung
    7. Tätigkeit im Rechtsmittelverfahren
    8. Tätigkeit in der Strafvollstreckung

Sofern sich die anwaltliche Tätigkeit auf das Erstellen eines Gutachtens, auf die Erstberatung oder die (weitere) Beratung beschränkt, werde ich nicht nach außen hin, d.h. gegenüber Dritten wie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft tätig.

Erst ab der sonstigen Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren (z.B. Vornahme einer Akteneinsicht) oder bei der Strafverteidigung werde ich - je nach Auftrag und Sachverhalt - für Sie auch nach außen hin tätig.

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