Art und Umfang der anwaltlichen Leistung richtet sich allgemein nach
dem Auftrag des Mandanten. Dies ist auch bei der hier angebotenen Dienstleistung als Strafverteidiger im Internet nicht anders.
Die anwaltliche Tätigkeit kann die Beantwortung einer einfachen rechtlichen Frage
zum Gegenstand haben, manchmal auch ein rechtliches Gutachten erfordern.
Im Strafverfahren wird sie jedoch im Regelfall eine Strafverteidigung beinhalten.
Einzelne Tätigkeiten:
1. Beantwortung einer Frage 2. Erstellen eines Gutachtens 3. Erstberatung 4. (Weitere) Beratung 5. Sonstige Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren 6. Strafverteidigung 7. Tätigkeit im Rechtsmittelverfahren 8. Tätigkeit in der Strafvollstreckung
Sofern
sich die anwaltliche Tätigkeit auf das Erstellen eines Gutachtens, auf
die Erstberatung oder die (weitere) Beratung beschränkt, werde ich
nicht nach außen hin, d.h. gegenüber Dritten wie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft tätig.
Erst
ab der sonstigen
Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren (z.B. Vornahme einer Akteneinsicht) oder bei der
Strafverteidigung werde ich - je nach Auftrag und Sachverhalt -
für Sie auch nach außen hin tätig.
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