Vorbereitung der Strafverteidigung
Bevor Sie mir eine eMail zusenden, mich per Fax anschreiben oder mich anrufen, sollten Sie den Sachverhalt notieren, die Frage(n), die Sie haben, formulieren, ggf. die erforderlichen Unterlagen zusammentragen (und evtl. einscannen) und sich auch überlegen, welchen konkreten Auftrag Sie mir erteilen wollen.
Ich möchte Sie auch bitten, schon jetzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu lesen, die bei Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages werden. Sie finden sie auf der Seite "AGB".
Die hier angebotene Strafverteidigung kann sich auch auf die Beantwortung einer einfachen rechtlichen Frage, auf das Erstellen eine Rechtsgutachtens, auf die Erstberatung oder auf die sonstige Rechtsberatung beschränken. Das liegt letztlich an Ihnen.
Im Regelfall werde ich als Strafverteidiger aber für Sie nach außen hin,
also gegenüber Dritten wie z.B. der Polizei, dem Staatsanwalt oder dem
Gericht, tätig.
Sollte sich im Rahmen eines zunächst auf Auskunft oder Beratung beschränkten Auftrages ergeben, daß Sie möchten, daß ich die Strafverteidigung übernehmen soll, bräuchten Sie unter Umständen keinen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen. Wir könnten den bisher erteilten Auftrag dann auch entsprechend erweitern. Entscheidend ist hierbei, wer bei meiner Tätigkeit außerhalb meines Regionalbereichs die entstehenden Reisekosten (z.B. die Fahrt- und Unterkunftskosten) trägt, wenn ich Sie vor Gericht verteidigen soll.
Kontaktaufnahme per Telefon
Wenn Sie sich entsprechend meiner obigen Hinweise auf das Telefonat vorbereitet haben, dann rufen Sie mich einfach an. Solange ich Ihnen keine Auskünfte erteile, Beratungen durchführe oder die Strafverteidigung ausdrücklich übernehme, entstehen Ihnen meinerseits keine Kosten. Zuvor müssen wir auch die Frage der entstehenden Kosten und ihre Begleichung besprechen. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, meinerseits auf einen Vorschuß zu verzichten. Das würde ich jedoch erst im Gespräch entscheiden. Welche Informationen, Unterlagen und Vollmachten ich von Ihnen benötige, werden Sie von mir auch im Gespräch erfahren.
In Eilfällen rufen Sie mich bitte unter meiner Bereitschafts-Handynummer 01578 2076000 an, unter der ich im Normalfall täglich 24 Stunden erreichbar bin.
Lesen Sie sich trotzdem bitte noch den Abschnitt "Ablauf der Auskunftserteilung und Beratung per eMail" durch, den Sie weiter unten finden!
Kontaktaufnahme per Fax
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, per Fax anzuschreiben, nachdem Sie sich entsprechend meiner obigen Hinweise vorbereitet haben. Bedenken Sie jedoch bitte, daß ich nicht neben meinem Faxgerät stehe, so daß ich zwar so schnell wie möglich, aber eben nicht immer sofort reagieren werde.
Lesen Sie sich auch in diesem Fall bitte noch den Abschnitt
"Ablauf der Auskunftserteilung und Beratung per eMail" durch, den Sie
weiter unten finden!
Kontaktaufnahme per eMail
Prüfen Sie bitte vor dem Versenden einer eMail noch, ob diese mit einer digitalen Signatur versehen und mit einer 128bit-Verschlüsselung vor dem Einblick unbefugter Dritter geschützt werden kann. Aktivieren Sie ggf. diese Sicherheitsfunktionen.
Lesen Sie dazu bitte die Informationen auf der Seite "Sicherheit".
Schicken Sie bitte keinesfalls eine unverschlüsselte eMail, die persönliche Daten enthält!
Ablauf der Auskunftserteilung und Beratung per eMail
Sie schicken mir eine verschlüsselte eMail, die den Sachverhalt und die Frage(n) enthält, die ich beantworten soll, oder die sonstige Aufgabenstellung, die der Auftrag umfassen soll.
Nach Eingang Ihrer eMail werde ich unverzüglich prüfen, ob ich zeitnah in der
Lage bin, die Auskunft zu erteilen oder die Beratung durchzuführen, welche Informationen ich noch benötige und welche Kosten
Ihnen durch meine Tätigkeit entstehen würden. Das Ergebnis teile ich Ihnen per eMail
mit. Bis hierhin sind Ihnen meinerseits keinerlei Kosten entstanden.
Zwischen Ihnen und mir ist bis jetzt noch kein Vertrag zustandegekommen.
Wenn ich Ihnen mitgeteilt habe, daß ich die Auskunft erteilen bzw. die Beratung durchführen kann und welche Kosten/Gebühren für Sie entstehen werden, entscheiden Sie sich, ob Sie mir den Auftrag erteilen möchten oder nicht. Letzterenfalls käme kein Vertrag zustande. Die Angelegenheit wäre für Sie erledigt. Ich würde Ihre Daten löschen.
Ihre Mitteilung, daß Sie mir den Auftrag erteilen, läßt den Vertrag zustandekommen.
Verwenden Sie für die Auftragserteilung bitte das entsprechende Formular, das Sie auf der Seite "Download" finden. Desweiteren benötige ich in jedem Fall auch Ihre persönlichen Daten, die Sie mir bitte mit dem "Datenblatt zur Erfassung des Mandats" übermitteln, zur ordnungsgemäßen Abwicklung meiner Dienstleistung.
Sofern Sie mich konkret für eine Strafverteidigung brauchen, benötige ich auf jeden Fall eine Vollmacht von Ihnen.
Sie finden sie als Formular ebenfalls auf der Seite "Download".
Nach § 9 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) kann ein Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuß fordern.
Bevor ich den Auftrag ausführe, werde ich Sie deshalb in der Regel bitten, die entstehenden, Ihnen bereits bekannten Gebühren und Auslagen auf mein Geschäftskonto zu überweisen. Da es leider auch Mandanten gibt, die wenig Interesse an der Begleichung der anwaltlichen Gebührenrechnungen zeigen, wenn der Anwalt seine Tätigkeit vollständig erbracht hat, muß ich leider ohne Ausnahme auf einen angemessenen Vorschuß bestehen.
Nach Zahlungseingang werde ich meine anwaltliche Tätigkeit entsprechend dem Auftrag erfüllen.
Pflichtverteidigung
Im Strafrecht besteht in besonderen Fällen für mich
als Strafverteidiger die Möglichkeit, meine Gebühren und Auslagen
gegenüber Staatskasse abzurechnen, nämlich dann, wenn ein Fall der
notwendigen Verteidigung, der sog. Pflichtverteidigung, vorliegt. Lesen
Sie dazu bitte die näheren Informationen auf der Seite "Kosten/Gebühren".
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